Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Versandbedingungen (AGB) - Stand 07.06.2013
I. Allgemeines - Geltungsbereich
- Für alle - auch zukünftige - Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich meine nachfolgenden AGB.
- Meine AGB gelten nur gegenüber Unternehmern als Kunden. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Ausübung ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnd in Geschäftsbeziehung getreten wird.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB meiner Kunden werden selbst bei meiner Kenntnis weder ganz noch teilweise Inhalt dieses Vertrages, es sei denn, ich hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; dies gilt auch dann, wenn ich die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführe.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Kunden zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
II. Vertragsabschluss - Vorarbeiten
- a) Meine Angebote sind freibleibend. b) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Der Kunde gibt mit seiner Bestellung einen bindenden Auftrag ab.
- Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei mir anzunehmen. Die Annahme kann nach meiner Wahl entweder schriftlich oder per Textform oder durch Versendung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Der Abschluss des Vertrages erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meine Zulieferer.
- Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, sind vergütungspflichtig; dies gilt auch, wenn die Ware dann nicht bestellt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes VII. dieser AGB gelten entsprechend.
III. Preise
- Die Berechnung der Preise erfolgt in €. Die Preise sind Netto-Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung zugeschlagen und gesondert ausgewiesen.
- Die Preise gelten ab meinem Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
- Soll die Lieferung oder Leistung durch mich später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalte ich mir das Recht vor, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Entgeltes, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
IV. Zahlung – Verzug – Zahlungsunfähigkeit
- Meine Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
- Zur Aufrechnung gegenüber meinem Zahlungsanspruch ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kunde hat während des Zahlungsverzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ich behalte mir vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
- Entstehen nach Vertragsabschluss ernsthafte Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit und/oder -bereitschaft des Kunden oder gerät dieser aus anderen Geschäftsbeziehungen mit mir in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, sämtliche Zahlungsansprüche meinerseits aus den Geschäftsbeziehungen sofort fällig zu stellen und bis zu deren Erfüllung meine Leistung zu verweigern.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, mir alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Angaben zu machen und mir sämtliche hierfür notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Sollte der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommen, so wird dies als grundlose und endgültige Verweigerung der Mitwirkung angesehen, die mich berechtigt, vor Herstellung der Ware Erfüllung durch Vorauszahlung des vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Soweit es sich bei der herzustellenden Ware um eine bewegliche, nicht vertretbare Sache handelt, bleiben die Rechte aus den §§ 642, 643, 645 BGB unberührt.
VI. Lieferung – Gefahrübergang
- Die Lieferung ist ab meinem Werk vereinbart, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die hierfür anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
VII. Eigentum - Urheberrecht
- Die von mir zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, mein Eigentum und werden nicht an den Kunden ausgeliefert.
- Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seiner Bestellung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat mich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der von mir gelieferten Ware bleibt vorbehalten, bis alle meine Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind. Bei einer laufenden Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für den Saldo meiner Forderungen
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde muss mich unverzüglich schriftlich über Eingriffe Dritter in die Ware informieren, z. B. bei Pfändungen, sowie über eventuelle Beschädigungen oder Zerstörung der Ware. Ebenso gilt dies für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die abgetretene Forderung oder andere Sicherheiten, unter Angabe des Namens und der Adresse des Dritten. Die Kosten für die Durchsetzung der Sicherungsrechte gegenüber Dritten trägt der Kunde. Eine Änderung des Besitzes der Ware oder des eigenen Firmensitzes muss der Kunde mir umgehend schriftlich mitteilen.
- Im Falle einer vertragswidrigen Handlung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht gemäß Abschnitt VIII, Ziffer 2 und 3 dieser AGB, habe ich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
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- Bis zur vollständigen Zahlung aller meiner Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Kunde ohne meine Einwilligung nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verfügen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Der Kunde tritt mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme diese Abtretung an.
- Der Kunde ist auf Widerruf ermächtigt, diese Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich werde die Forderung jedoch nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen hat der Kunde mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
- Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in meinem Namen und Auftrag. Falls eine Verarbeitung mit Gegenständen erfolgt, die mir nicht gehören, erwerbe ich an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von mir gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
- Ich verpflichte mich, die mir zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert meiner Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt mir.
IX. Rechte bei Mängeln
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, bin ich nach meiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt vom Vertrag, Minderung des vereinbarten Entgeltes oder Schadenersatz zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach Abschnitt X, Ziffer 1 und 2 dieser AGB.
- Der Kunde muss mir offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; sonstige Mängel sind mir unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung seiner Mängelansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn mir der Mangel nach Abschnitt IX, Ziffer 3 dieser AGB nicht rechtzeitig angezeigt worden ist. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Kunden, bei denen nach Abschnitt X, Ziffer 2 dieser AGB die Haftung nicht beschränkt ist; sie gilt auch nicht für Schadenersatzansprüche, wenn mir, meinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorwerfbar ist.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien.
X. Haftungsbeschränkung
- Meine Haftung beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten hafte ich nicht.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus meiner schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung durch meine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten auch nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
XI. Gerichtsstand - Erfüllungsort
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für meinen Geschäftssitz (Tangstedt/Bundesrepublik Deutschland) zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Erfüllungsort für meine Lieferung ist der Sitz meines Werkes (Tangstedt/Bundesrepublik Deutschland), sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
XII. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.