Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Versandbedingungen (AGB) - Stand 07.06.2013
I. Allgemeines - Geltungsbereich
Für alle - auch zukünftige - Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich meine nachfolgenden AGB.
Meine AGB gelten nur gegenüber
Unternehmern als Kunden. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, mit der in Ausübung ihrer gewerblichen oder ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnd in Geschäftsbeziehung
getreten wird.
Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende AGB meiner Kunden werden selbst bei meiner Kenntnis
weder ganz noch teilweise Inhalt dieses Vertrages, es sei denn, ich
hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; dies gilt auch
dann, wenn ich die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführe.
Alle Vereinbarungen, die
zwischen mir und dem Kunden zum Zwecke der Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
II. Vertragsabschluss - Vorarbeiten
a) Meine Angebote sind
freibleibend. b) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Der Kunde gibt mit seiner Bestellung einen bindenden Auftrag ab.
Ich bin berechtigt, das in der
Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
Bestellung bei mir anzunehmen. Die Annahme kann nach meiner Wahl
entweder schriftlich oder per Textform oder durch Versendung der Ware an
den Kunden erklärt werden.
Der Abschluss des Vertrages
erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch meine Zulieferer. Skizzen, Entwürfe, Muster und
ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, sind
vergütungspflichtig; dies gilt auch, wenn die Ware dann nicht bestellt
wird.
Die Bestimmungen des Abschnittes VII. dieser AGB gelten
entsprechend.
III. Preise
Die Berechnung der Preise
erfolgt in €. Die Preise sind Netto-Preise ohne gesetzliche
Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung
zugeschlagen und gesondert ausgewiesen.
Die Preise gelten ab meinem
Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und
sonstige Versandkosten, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen
wurde.
Soll die Lieferung oder
Leistung durch mich später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen,
behalte ich mir das Recht vor, die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen
oder Materialpreisänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt
die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Entgeltes, so steht dem
Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
IV. Zahlung – Verzug – Zahlungsunfähigkeit
Meine Rechnung ist innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Zur Aufrechnung gegenüber
meinem Zahlungsanspruch ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn seine
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn seine
Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde hat während des
Zahlungsverzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Ich behalte mir vor, einen höheren
Verzugsschaden geltend zu machen.
Entstehen nach
Vertragsabschluss ernsthafte Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit
und/oder -bereitschaft des Kunden oder gerät dieser aus anderen
Geschäftsbeziehungen mit mir in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt,
sämtliche Zahlungsansprüche meinerseits aus den Geschäftsbeziehungen
sofort fällig zu stellen und bis zu deren Erfüllung meine Leistung zu
verweigern.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, mir
alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Angaben zu machen und
mir sämtliche hierfür notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung
zu stellen.
Sollte der Kunde seiner
Mitwirkungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommen, so wird dies als
grundlose und endgültige Verweigerung der Mitwirkung angesehen, die mich
berechtigt, vor Herstellung der Ware Erfüllung durch Vorauszahlung des
vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Soweit es sich bei der
herzustellenden Ware um eine bewegliche, nicht vertretbare Sache
handelt, bleiben die Rechte aus den §§ 642, 643, 645 BGB unberührt.
VI. Lieferung – Gefahrübergang
Die Lieferung ist ab meinem
Werk vereinbart, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Eine Transportversicherung wird
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die hierfür
anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der
Übergabe an den Kunden, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
VII. Eigentum - Urheberrecht
Die von mir zur Herstellung der
Ware eingesetzten Betriebsgegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert
berechnet werden, mein Eigentum und werden nicht an den Kunden
ausgeliefert.
Der Kunde haftet allein, wenn
durch die Ausführung seiner Bestellung Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat mich von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der von mir gelieferten
Ware bleibt vorbehalten, bis alle meine Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vollständig bezahlt sind. Bei einer
laufenden Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit
für den Saldo meiner Forderungen
Der Kunde ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Falls Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten
regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde muss mich
unverzüglich schriftlich über Eingriffe Dritter in die Ware informieren,
z. B. bei Pfändungen, sowie über eventuelle Beschädigungen oder
Zerstörung der Ware. Ebenso gilt dies für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die abgetretene Forderung oder andere Sicherheiten, unter
Angabe des Namens und der Adresse des Dritten. Die Kosten für die
Durchsetzung der Sicherungsrechte gegenüber Dritten trägt der Kunde.
Eine Änderung des Besitzes der Ware oder des eigenen Firmensitzes muss
der Kunde mir umgehend schriftlich mitteilen.
Im Falle einer vertragswidrigen
Handlung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung
einer Pflicht gemäß Abschnitt VIII, Ziffer 2 und 3 dieser AGB, habe ich
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
Bis zur vollständigen Zahlung
aller meiner Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Kunde ohne
meine Einwilligung nicht berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware zu verfügen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Der Kunde tritt mir jedoch
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme
diese Abtretung an.
Der Kunde ist auf Widerruf
ermächtigt, diese Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen.
Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Ich werde die Forderung jedoch nicht selbst einziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Auf
Verlangen hat der Kunde mir die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu
machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern
die Abtretung mitzuteilen. Die Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in meinem Namen und
Auftrag. Falls eine Verarbeitung mit Gegenständen erfolgt, die mir nicht
gehören, erwerbe ich an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis
zum Wert der von mir gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, mir nicht
gehörenden Gegenständen vermischt ist.
Ich verpflichte mich, die mir
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert meiner Sicherheiten die zu sichernde
Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt mir.
IX. Rechte bei Mängeln
Ist die gelieferte Ware
mangelhaft, bin ich nach meiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl,
so ist der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
vom Vertrag, Minderung des vereinbarten Entgeltes oder Schadenersatz zu
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch
nicht zu. Wählt der Kunde Schadenersatz, so gelten die
Haftungsbeschränkungen nach Abschnitt X, Ziffer 1 und 2 dieser AGB.
Der Kunde muss mir
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen ab
Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; sonstige Mängel sind mir
unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen ab Entdeckung, schriftlich
anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung seiner Mängelansprüche
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Anzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt
nicht, wenn mir der Mangel nach Abschnitt IX, Ziffer 3 dieser AGB nicht
rechtzeitig angezeigt worden ist. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für
Schadenersatzansprüche des Kunden, bei denen nach Abschnitt X, Ziffer 2
dieser AGB die Haftung nicht beschränkt ist; sie gilt auch nicht für
Schadenersatzansprüche, wenn mir, meinem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden vorwerfbar ist.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch mich nicht. Hiervon unberührt bleiben Herstellergarantien.
X. Haftungsbeschränkung
Meine Haftung beschränkt sich
bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf
den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässiger Pflichtverletzung meiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten hafte ich nicht.
Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus meiner
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung durch meine gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten auch nicht für Ansprüche
des Kunden aus Produkthaftung.
XI. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für meinen Geschäftssitz
(Tangstedt/Bundesrepublik Deutschland) zuständige Gericht, wenn der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Erfüllungsort für meine
Lieferung ist der Sitz meines Werkes (Tangstedt/Bundesrepublik
Deutschland), sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
XII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser
AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.